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Wanderwege

Wanderer am Meraner Höhenweg
Wanderer am Meraner Höhenweg

Die Wanderwege sind wichtige Infrastrukturen, die von Gästen und von der ansässigen Bevölkerung genutzt werden. Im ländlichen Raum bilden diese Wege auch das Rückgrat für die Erreichbarkeit und damit für die wirtschaftliche Entwicklung. Aus den genannten Gründen liegt es im gemeinsamen Interesse

  • Das Netz der Wanderwege zu erhalten und aufzuwerten.
  • Die Leistungen der Wegehalter anzuerkennen.
  • Die Bereitschaft der Grundeigentümer zur Nutzungsüberlassung anzuerkennen, ohne deren Rechte zu beschränken oder deren Grundstücke mit Dienstbarkeiten zu belasten.
  • Die Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Wanderwegenetzes für die touristische Entwicklung hervorzuheben.
  • Wanderwege oder Teilabschnitte davon für Radfahrer zu sperren, falls dies notwendig ist (Radfahrverbot auf Wanderwegen).

Am 19. Dezember 2016 wurde mit dieser Zielsetzung die erste Vereinbarung zwischen dem Landeshauptmann von Südtirol, dem Alpenverein Südtirol und dem Club Alpino Italiano – Alto Adige in Vertretung der jeweiligen Sektionen, dem Landesverband der Tourismusorganisationen in Vertretung der lokalen Tourismusvereine, dem Südtiroler Bauernbund als landesweit größtem Vertreter der Grundeigentümer sowie dem Südtiroler Gemeindenverbandes in Vertretung der Gemeinden und des Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) abgeschlossen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen schließen aber ausdrücklich das mit dem Wandern allgemein verbundene Risiko im Berggebiet nicht aus.

  1. Aktuelle Vereinbarung
  2. Mitteilung von Änderungen
  3. Mitteilung an das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat zur Erstellung des jährlichen Arbeitsprogrammes 

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