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Beihilfen für Weiterbildung und Information

Körperschaften und Vereinigungen, die in den Bereichen Forstwirtschaft und Umwelt tätig sind, können für die Durchführung von Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen eine Förderung beantragen.


Wofür kann angesucht werden?

Für die Wissens- und Informationsvermittlung in den Bereichen Forstwirtschaft und Umwelt

Höhe der Beihilfe

Bis zu 50% der anerkannten Ausgaben

Wer kann die Beihilfe beanspruchen?

Körperschaften und Vereinigungen in den Bereichen Forstwirtschaft und Umwelt

Einreichtermin

Das Gesuch muss bis 31. Dezember jeden Jahres bei der Direktion der Abteilung Forstdienst eingereicht werden.  

Rechtsquellen

Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, Artikel 54, Absatz 6

Beschluss der Landesregierung Nr. 453 vom 21.06.2022

Beschluss der Landesregierung Nr. 982 vom 07.11.2023

Formulare und Anlagen

Antrag um Beihilfengewährung

Antrag um Auszahlung

Erklärung Steuereinbehaltung

Aufstellung getätigte Ausgaben




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