Beihilfen für Weiterbildung und Information
Körperschaften und Vereinigungen, die in den Bereichen Forstwirtschaft und Umwelt tätig sind, können für die Durchführung von Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen eine Förderung beantragen.
Wofür kann angesucht werden?
Für die Wissens- und Informationsvermittlung in den Bereichen Forstwirtschaft und Umwelt
Höhe der Beihilfe
Bis zu 50% der anerkannten Ausgaben
Wer kann die Beihilfe beanspruchen?
Körperschaften und Vereinigungen in den Bereichen Forstwirtschaft und Umwelt
Einreichtermin
Das Gesuch muss bis 31. Dezember jeden Jahres bei der Direktion der Abteilung Forstdienst eingereicht werden.
Rechtsquellen
Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, Artikel 54, Absatz 6
Beschluss der Landesregierung Nr. 453 vom 21.06.2022
Beschluss der Landesregierung Nr. 982 vom 07.11.2023
Formulare und Anlagen
Aufstellung getätigte Ausgaben