Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Abteilung und der einzelnen Ämter sind derzeit im Art. 62 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3 festgelegt. Daraus ergeben sich vielfältige Aufgaben und Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Beratung, Förderung, Technik und Polizei.