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Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Abteilung und der einzelnen Ämter sind derzeit im Art. 62 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3 festgelegt. Daraus ergeben sich vielfältige Aufgaben und Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Beratung, Förderung, Technik und Polizei.

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