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Zuständigkeiten der Forstinspektorate

Dekorative Grafik

Die 8 Forstinspektorate sind jeweils für mehrere Gemeinden zuständig und setzen die Zuständigkeiten der Abteilung in ihrem Gebiet um. Sie sind jeweils zuständig für die Koordinierung der Forststationen (kleineste operative Einheit des Landesforstdienstes, bestehen nur aus Förstern in Uniform), für die konkrete Abfassung von Gutachten und Ermächtigungen für Eingriffe in die Landschaft, für die Koordinierung vor Ort der praktischen Anwendung der Polizeibefugnisse, für die Überwachung des Gesundheitszustandes des Waldes und für Einsätze bei Waldbränden, für die technische Umsetzung des Managements der Lebensräume (Holzauszeige...), für die Umsetzung der von den 4 Zentralämtern festgelegten Richtlinien (Wildzählungen, forstliche Beihilfen, EU-Kontrollen...), für Planung, Umsetzung und Abnahme der Arbeiten in Eigenregie (Bau von Straßen, Steigen, Lawinenverbauungen, Löschweihern, Aufforstung und Waldpflege...), für Beratung im Bereich Waldwirtschaft, für waldpädagogische Maßnahmen, für Koordination der Waldarbeiterkurse für sicheren Umgang mit der Motorsäge sowie für Aufgaben im Bevölkerungsschutz (Waldbrand, Rutschungen...).

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