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Förderung des ländlichen Wegenetzes und der privaten Zufahrten zu den Höfen

Verbindet den Ländlichen Raum mit den Siedlungen: Das Ländliche Wegenetz
Verbindet den Ländlichen Raum mit den Siedlungen: Das Ländliche Wegenetz

Die Landesverwaltung fördert den Neu- und Ausbau des Ländlichen Wegenetzes sowie außerordentliche Maßnahmen für dessen Instandhaltung. Im Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2026, Nr. 52 (externer Link) sind die Kriterien festgelegt.

Wofür kann angesucht werden

  • Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes
  • Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung der privaten Zufahrten zu den Höfen
  • Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung von Gemeindestraßen im Ländlichen Raum

Einreichtermin: vom 1. Jänner bis zum 30. April eines jeden Jahres

Weitere Informationen und die einzureichenden Unterlagen finden Sie im Dienst Förderung des ländlichen Wegenetzes und der privaten Zufahrten zu den Höfen.

Die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft stehen für allfällige Fragen zur Verfügung.

Für weitere Informationen:

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