Gesuch um einen Beitrag für die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen
Wofür kann angesucht werden
Für die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen in der Provinz Bozen. Förderungen sind nur für Wege zulässig, die in der öffentlichen Datenbank der Landesabteilung Forstdienst eingetragen sind.
Höhe der Förderung
Für die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen ist ein jährlicher Landesbeitrag von 30,00 Euro/km vorgesehen.
Für die Beschilderung und Markierung von befahrbaren Wegen, die Bestandteil des Wanderwegenetzes sind, wird dem Wegehalter, der die entsprechenden Maßnahmen durchführt, ein jährlicher Landesbeitrag von 10,00 Euro/km gewährt.
Wer kann ansuchen?
Anspruch auf die Förderung haben:
- Der Alpenverein Südtirol (AVS).
- Der Club Alpino Italiano - Alto Adige (CAI).
- Der Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS) in Vertretung der örtlichen Tourismusvereine.
- Alle Wegehalter, die der „Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol" vom 19. Dezember 2016 beigetreten sind.
Was ist zu tun?
Der Antrag auf die Gewährung der Förderung ist auf einem eigenen Vordruck zu verfassen und beim Amt für Forstplanung einzureichen. Der Vordruck ist beim Amt für Forstplanung erhältlich.
Der Antrag muss bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Geht er nicht fristgemäß ein, wird er archiviert.
Wird der Antrag auf dem Postweg übermittelt, ist der Poststempel maßgeblich.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Aufstellung über die im Vorjahr durchgeführten ordentlichen Instandhaltungen (Tätigkeitsbericht).
- Aufstellung über die im laufenden Jahr geplanten ordentlichen Instandhaltungen (Jahresprogramm).
Rechtsquellen
- Landesgesetz vom 07. Juni 1982. Nr. 22, Artikel 10/bis, Absatz 1
- Beschluss der Landesregierung vom 07. Februar 2023, Nr. 126
Ansuchen
Amt für Forstplanung
Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6
39100 Bozen