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Bestimmungen zum Anzünden von Feuer im Wald

Kleines Bodenfeuer im Wald mit aufsteigendem Rauch
Kleines Bodenfeuer im Wald mit aufsteigendem Rauch

Allgemeine Regelungen

Es ist allgemein verboten

  • im Wald Feuer anzuzünden, 
  • in einem Sicherheitsabstand von weniger als 20 m vom Wald entfernt Feuer anzuzünden.

Dieses Verbot gilt nicht

  • für Personen, die sich im Wald aufhalten, um dort zu arbeiten,
  • für Feuerstellen, die von der Forstbehörde ausgewiesen sind, 
  • für überlieferte Brauchtumsveranstaltungen, wenn das Anzünden von Feuer im Wald vom zuständigen Forstinspektorat genehmigt wird.

Falls jemand Feuer im Wald entzündet

Falls jemand Feuer im Wald entzündet, müssen alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden beachtet werden, wie beispielsweise:

  • die Feuerstelle absichern und eingrenzen,
  • das Feuer so klein wie möglich halten,
  • sicherstellen, dass das Feuer bei Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht ist.

Wer diese allgemeine Regelung nicht beachtet, unterliegt einer Verwaltungsstrafe im Ausmaß von mindestens 100 Euro. Eine weitere Verwaltungsstrafe von 200 Euro wird verhängt, falls ein widerrechtliches Feuer auf Aufforderung des Aufsichtspersonals nicht unverzüglich gelöscht wird.

Der Artikel 24 des Landesgesetzes 21/1996 in geltender Fassung („Forstgesetz“) regelt das Anzünden von Feuer im Wald.

Große Waldbrandgefahr

Bei großer Waldbrandgefahr, über welche die Bevölkerung durch das Internet und die Massenmedien informiert wird, ist es ausnahmslos verboten, im Wald Feuer anzuzünden und brennende Zigarettenstummel wegzuwerfen.

Wird dieses Verbot missachtet, werden die Verwaltungsstrafen verdoppelt oder es werden Verwaltungsstrafen wegen besonders fahrlässigem Umgang mit Feuer im Wald verhängt.

Besonders fahrlässiger Umgang mit Feuer im Wald

Durch das widerrechtliche Anzünden von Feuer im Wald oder im Sicherheitsabstand von weniger als 20 Metern vom Wald, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3000 Euro verhängt:

  • wenn eine große Waldbrandgefahr entsteht,
  • falls ein Waldbrand verursacht wird oder,
  • ein großer Aufwand von Einsatzkräften notwendig ist.

Achtung: ein Waldbrand kann neben Verwaltungsstrafen für die Verantwortlichen auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Das Formular zum Anzünden von Feuer im Wald muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Feuer an das Forstinspektorat übermittelt werden. 

Link zum Formular

Zusätzliche Informationen über das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden Sie auf der Website des Zivilschutzes.

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