Förderung von nicht öffentlichen Trink- und Löschwasserleitungen
Auch Vorhaben zur Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung im Ländlichen Raum können gefördert werden. Die Beihilfen betreffen ausschließlich Maßnahmen an nicht öffentlichen Leitungen.
Die Höhe des Beitrages beläuft sich auf 40% der anerkannten Kosten für landwirtschaftliche Unternehmer bzw. 75 % der anerkannten Kosten für Interessentschaften.
Die Unterlagen für die Gesuchstellung finden Sie im Dienst Förderung von Vorhaben zur Trink- und Löschwasserversorgung im Ländlichen Raum.
Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.
Für weitere Informationen:
Amt für Bergwirtschaft
Brennerstraße 6
39100 Bozen