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Förderung von nicht öffentlichen Trink- und Löschwasserleitungen

Die Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung hat höchste Priorität.
Die Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung hat höchste Priorität.

Auch Vorhaben zur Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung im Ländlichen Raum können gefördert werden. Die Beihilfen betreffen ausschließlich Maßnahmen an nicht öffentlichen Leitungen.

Die Höhe des Beitrages beläuft sich auf 40% der anerkannten Kosten für landwirtschaftliche Unternehmer bzw. 75 % der anerkannten Kosten für Interessentschaften.

Die Unterlagen für die Gesuchstellung finden Sie im Dienst Förderung von Vorhaben zur Trink- und Löschwasserversorgung im Ländlichen Raum.

Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.

Für weitere Informationen:

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