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Holzbaufonds

Kleine, bunte Häuschenformen aus Holz
Kleine, bunte Häuschenformen aus Holz

Die Autonome Provinz Bozen – Südtirol gewährt Beiträge aus dem Holzbaufonds für die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit öffentlicher Nutzung sowie gemeinnützige Mietwohnungen in Holzbauweise. 

Die Kriterien zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in öffentlichen Gebäuden oder Bauwerken regelt der Beschluss der Landesregierung Nr. 669 vom 26.08.2025. Die Unterlagen für die Gesuchsstellung finden Sie im Dienst in CIVIS der Südtiroler Landesverwaltung.


Wer kann ansuchen?

Öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche sowie Körperschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht mit Rechtspersönlichkeit, die im Landesgebiet tätig sind, zivilrechtlich anerkannte kirchliche Körperschaften oder Stiftungen.

Wofür kann angesucht werden?

Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit öffentlicher Nutzung sowie gemeinnützige Mietwohnungen, die ausschließlich oder vorwiegend mit zertifiziertem Holz verwirklicht werden, welches aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern im Umkreis von 200 km stammt:

  • Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise,
  • Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise,
  • Bau und Wiedergewinnung gemeinnütziger Mietwohnungen.

Jede Baumaßnahme kann mit einem Beitrag bis maximal 200.000,00 € gefördert werden.

Einreichtermin: vom 1. Februar bis zum 31. März jeden Jahres



Link zum Civis Dienst "Holzbaufonds"

Für allfällige Informationen wenden Sie sich bitte an:

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