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Bestimmungen zum Pilzesammeln
Die geltende Bestimmung finden Sie im Landesgesetz 18/1991, eine Zusammenfassung im Faltblatt.
Für die Einzahlung der Sammelgebühr wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde, in welcher Sie Pilze sammeln möchten. Derzeit ist in folgenden vier Gemeinden das Pilzesammeln verboten: Karneid, Tiers und Welschnofen sowie in der Gemeinde Bozen auf „Kohlern“ (siehe Karte).
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr