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Beiträge im forstlichen Bereich
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 51 vom 23.01.2026 betrifft die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich.
Die Unterlagen für die Gesuchstellung finden Sie in den Diensten Beihilfen im Forstlichen Bereich.
Förderfähige Maßnahmen:
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr