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Jagdbare Tierarten und Jagdzeiten

Dekorative Grafik

Laut Gesetz ist das Töten und Fangen jeglichen Haar- oder Federwildes grundsätzlich verboten. Nach dem Art. 4 des Landesgesetzes 14/87 bilden folgende Wildarten eine Ausnahme und können somit in den angegebenen Perioden erlegt werden:

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