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Rückvergütung von Ausgaben bei Waldbrandeinsatz für freiwillige Feuerwehren

Historisches Feuerwehrauto
Historisches Feuerwehrauto

Die Autonome Provinz Bozen kann bei Einsätzen zur Bekämpfung von Waldbränden, die freiwilligen Feuerwehren finanziell unterstützen. Dies sieht das Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, Artikel 27 vor.

Wer kann ansuchen?

Der Antrag wird vom Kommandanten der eingesetzten freiwilligen Feuerwehr oder vom Einsatzleiter der freiwilligen Feuerwehr eingereicht und muss zusätzlich vom zuständigen Vertreter der Forstbehörde gegengezeichnet werden.

Wofür kann angesucht werden?
  • beschädigtes oder verloren gegangenes Material
  • Verpflegungskosten der Einsatzkräfte
  • Betriebskosten für eingesetzte Maschinen und Geräte

Keine Rückerstattung erfolgt, wenn diese Kosten bereits während des Einsatzes von der Berufsfeuerwehr getragen werden.

Hier der Link zum Antragsformular


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