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Berufsbild Forstinspektor und Forstinspektorin

Das in das Berufsbild Forstinspektor und Forstinspektorin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen des einfachen Amtsträgers und Amtsträgerin der Sicherheitspolizei und des höheren Amtsträgers und Amtsträgerin der Gerichtspolizei aus.

Dieses Personal kann im Rahmen der institutionellen Tätigkeiten operative und organisatorische Einheiten leiten, wobei es im Rahmen des jeweiligen Ranges eigene Initiativen ergreift und den notwendigen Ermessensspielraum besitzt.
Es koordiniert und fördert die Tätigkeit des Personals untergeordneter Ränge durch entsprechende Programme und spezifische Anweisungen, um qualitative, quantitative und zeitliche Ziele mit voller Verantwortung für die ausgeübte Tätigkeit zu erreichen; es arbeitet bei der Erstellung von Programmen für den jeweiligen Dienst mit, hilft bei der Umsetzung mit, tätigt Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Forsträte und Forsträtinnen fallen, und ersetzt diese bei Abwesenheit oder Verhinderung in den gerichtspolizeilichen und sicherheitspolizeilichen Aufgaben.
Dieses Personal erledigt, falls erforderlich, die notwendigen Tätigkeiten zur Erfüllung der eigenen Aufgaben auch mittels spezifischer Geräte und autonomer Systeme, die durch variable Programme im Rahmen vorgegebener Prozeduren verwaltet werden. Es ist entsprechend seiner beruflichen Erfahrung auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung tätig.

Zugangsvoraussetzungen

  • Italienische Staatsbürgerschaft;
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Gebirge. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission d) ausschließlich für Bewerber und Bewerberinnen festgestellt, welche nicht bereits dem Landesforstkorps angehören;
  • Sich nicht weigern, Waffen zu tragen, und zwar auch nicht unter Berufung auf Gewissensgründe;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen; 
  • Diplom aufgrund einer mindestens zweijährigen Ausbildung im Forstbereich an einer Universität oder staatlich anerkannten Fachhochschule sowie
  • Abschluss eines Ausbildungskurses von einer Dauer von nicht weniger als drei Monaten sowie einer mindestens einjährigen Berufserfahrung im Bereich der Aufgaben des Landesforstkorps;
  • Besitz des mit dem Reifezeugnis verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (B2, ehem. Niveau B); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.

Ränge im Berufsbild

Das diesem Berufsbild angehörende Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge:

  • Forstinspektorstellvertreter/Forstinspektorstellvertreterinnen: Anfangsrang;
  • Forstinspektor/Forstinspektorin: nach vier Jahren effektivem Dienst als Forstinspektorstellvertreter/Forstinspektorstellvertreterinnen;
  • Oberforstinspektor/Oberforstinspektorin: nach vier Jahren effektivem Dienst als Forstinspektor/Forstinspektorin;
  • Hauptforstinspektor/Hauptforstinspektorin: nach vier Jahren effektivem Dienst als Oberforstinspektor/Oberforstinspektorin.

Vertikale Mobilität

Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Verwaltungsinspektor und Verwaltungsinspektorin, Inspektor und Inspektorin für Rechnungswesen, Organisationsinspektor und Organisationsinspektorin, naturwissenschaftlicher Inspektor und natur-wissenschaftliche Inspektorin.

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