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Gesetzliche Grundlagen

Nach dem Autonomiestatut von 1972 besitzt die Autonome Provinz Bozen die primäre Gesetzgebungsbefugnis im Bereich Fischerei und Schutz der Fischarten. 1978 wurde das erste Landesgesetz über die Fischerei erlassen.

Mit dem Landesgesetz vom 13. Februar 2023, Nr. 3 „Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei“ wurden die Grundlagen für den Schutz der Gewässerlebensräume sowie für eine nachhaltige Fischerei in Südtirol aktualisiert und neu geregelt und so den zeitgemäßen Erfordernissen angepasst.

Die dazugehörige Durchführungsverordnung enthält die praktischen Bestimmungen und die detaillierten Erläuterungen zur Umsetzung des Gesetzes. Sie legt unter anderem die Grundsätze einer fischgerechten, nachhaltigen Angeltätigkeit fest und regelt die Bewirtschaftung der Fischwässer, die Konzessionsvergabe von Fischereirechten sowie den Erwerb des Fischerscheins und der Fischereilizenz.

Die Regelung von Sport- und Freizeitaktivitäten in Fließgewässern wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 14. Jänner 2025, Nr. 18, erlassen und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino - Südtirol vom 23. Januar 2025, Nr. 4, veröffentlicht.


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