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Meldung zum Anzünden von Feuer in der Nähe des Waldes
Das Formular zum Anzünden von Feuer im Wald muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Feuer an das Forstinspektorat übermittelt werden.
Hier finden Sie den Link zum Formular
Achtung: ein Waldbrand kann neben Verwaltungsstrafen für die Verantwortlichen auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Die geltende Bestimmung finden Sie im Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, Artikel 24 in geltender Fassung
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr