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Meldung zum Anzünden von Feuer in der Nähe des Waldes

Waldbrand mit Flammen und Rauch zwischen Bäumen in Sulden
Waldbrand mit Flammen und Rauch zwischen Bäumen in Sulden

Das Formular zum Anzünden von Feuer im Wald muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Feuer an das Forstinspektorat übermittelt werden. 

Hier finden Sie den Link zum Formular

Achtung: ein Waldbrand kann neben Verwaltungsstrafen für die Verantwortlichen auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben. 

Die geltende Bestimmung finden Sie im Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, Artikel 24 in geltender Fassung

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