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Zuständigkeiten der Abteilung Forstdienst

Dekorative Grafik

Die Zuständigkeiten der Abteilung umfassen alle Zuständigkeiten der 4 Zentralämter und 8 Forstinspektorate. Die Abteilung ist behördlich zuständig für Gutachten und Ermächtigungen gemäß Landesforstgesetz (LG 21/1996) und Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung dieser Ermächtigungen und weiterer im Sinne des Landschafts- und Umweltschutzes. Weiters ist die Abteilung technisch und behördlich zuständig für das Management der Lebensräume außerhalb des Siedlungsgebietes, speziell der Wälder, Almen und Gewässer sowie für den Bevölkerungsschutz (Waldbrand, Rutschungen...). Die verwaltungsmäßige Zuständigkeit der Abteilung betrifft vorwiegend Beihilfen im ländlichen Raum gemäß Landesforstgesetz (LG 21/1996). Die Abteilung ist auch zuständig für die Ausbildung und Ausstattung des Landesforstkorps.

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