Förderung im Bereich Almwirtschaft
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 443 vom 23.05.2023 (externer Link) regelt die Kriterien für die Gewährung von Beihilfen im Bereich Almwirtschaft.
Die Unterlagen für die Gesuchstellung finden Sie im Dienst Beihilfen im Bereich Almwirtschaft.
Wofür kann angesucht werden
- Neubau und Sanierung von Almgebäuden (Almhütte und Stall)
- Verbesserung der Wasserversorgung für Mensch und Tier
- Weideverbesserungen (Entstrauchung, Weideeinteilung, Viehtriebwege usw.)
- Neubau und Sanierung von Almwegen oder alternativ von Seilbahnen
Einreichtermin: vom 1. April bis zum 30. September jeden Jahres
Die Höhe der Beihilfe beläuft sich auf 50% der anerkannten Kosten für Landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen sowie auf 70% der anerkannten Kosten für Körperschaften.
Für weitere Informationen stehen die Techniker des Amtes für Bergwirtschaft zur Verfügung.
Für weitere Informationen:
Amt für Bergwirtschaft
Brennerstraße 6
39100 Bozen