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Zuständigkeiten der Zentralämter

Dekorative Grafik

Die 4 forstlichen Zentralämter sind Fachämter mit „Spezialisten und Spezialistinnen“ für bestimmte Themen und Zuständigkeiten. Als solche vertiefen sie die Zuständigkeit der Abteilung in 4 Bereichen, arbeiten für den Abteilungsdirektor Konzepte und Verwaltungsmaßnahmen aus und unterstützen ihn bei der landesweiten Koordinierung:

  • Das Amt für Forstverwaltung ist zuständig für das Informationsmanagement (Webseite, allgemeine Rundschreiben, Datenablage), die Verwaltung des Landesforstkorps (Versetzungen, Stationsleiterernennungen...), die landesweite Koordinierung der behördlichen Zuständigkeit (Ermächtigungen, Aufsicht...), die Koordinierung aller polizeilichen Aufgaben, die Forstgärten, die Koordinierung der invasiven Neophyten (Riesenbärenklau, südafrikanisches Greiskraut...), die Lohnbuchhaltung von ca. 400 Forstarbeitern und die Betreuung des forstlichen Funknetzes.
  • Das Amt für Bergwirtschaft ist zuständig für die Verwaltung der Projekte in Eigenregie (Bau von Straßen, Steigen, Lawinenverbauungen, Löschweihern, Aufforstung und Waldpflege...), die Koordinierung der EU-Maßnahmen in forstlichen Bereich, die Verwaltung von umfangreichen Beihilfen im forstlichen Bereich sowie die Beratung im Bereich Herdenschutz vor Großraubtieren.
  • Das Amt für Forstplanung ist zuständig für Forschung und Studien im forstlichen Bereich, das forstliche Informationssystem (Luftfahrthindernisse, Wanderwege, Waldschäden...), die betriebliche und überbetriebliche forstliche Planung (Waldkartei, Waldbehandlungspläne, Forstinventuren...) einschließlich der Förderung, das forstliche Vermessungswesen, den Forstschutz (Schädlinge und Krankheiten der Waldbäume), invasive Neobiota im Wald, waldbauliche Richtlinien sowie Koordinierung der Waldbrandbekämpfung.
  • Das Amt für Wildtiermanagement ist zuständig für die Koordinierung der 3 Dienststellen für Wildtiermanagement, die Ausstellung von Bescheinigungen im Bereich Jagd und Fischerei, die Organisation der Jäger-, Jagdaufseher und Fischerprüfung, die Ausstellung verschiedener Genehmigungen in den Bereichen Jagd und Fischerei, für Aufgaben der Gerichts-, Verwaltungs- und Sicherheitspolizei im Zuständigkeitsbereich, die Ernennung von vereidigten Aufsichtspersonen in den Bereichen Jagd und Fischerei, die Kontrolle der Haltung gefährdeter Tiere und Pflanzen, das Monitoring der Wild- und Fischarten sowie für Beihilfen bei Wildtiermanagement, Jagd und Fischerei.

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