Beiträge für Maßnahmen im forstlichen Bereich
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 51 vom 23.01.2026 regelt die die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich.
Die Unterlagen für die Gesuchstellung finden Sie in den Diensten zu den Beiträgen im Forstlichen Bereich.