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Förderung für den Ankauf von Maschinen für die Holzbringung

Dekorative Grafik

HINWEIS: 

Der Zeitraum für die Einreichung der Unterlagen ist am 31. März 2026 abgelaufen. 

Es können somit keine weiteren Gesuche mehr angenommen werden.

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Der Ländliche Entwicklungsplan für die Periode 2023-2027 sieht eine Maßnahme für die Förderung des Ankaufs von Maschinen für die Holzbringung vor. Es handelt sich um die Maßnahme SRD15 - Produktive Forstliche Investitionen.

Anspruchsberechtigt sind: 

  • Waldeigentümer, welche im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen APIA und in der Handelskammer als "landwirtschaftliche Unternehmen" (ATECO Kodex 01 und/oder 02) eingetragen sind. Voraussetzung für den Ankauf einer Seilwinde ist die Mindestwaldfläche von 1 Hektar. Für den Ankauf eines Holzkrans bedarf es einer Waldfläche von mindestens 5 Hektar;
  • Schlägerungsunternehmen (Kleinstunternehmen) mit Rechtssitz in der Provinz Bozen. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt des Ansuchens im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen APIA und in der Handelskammer als "tagliaboschi" (ATECO Kodex 02.20) eingetragen sein.

Ausschreibung Förderung des Ankaufes von Forstmaschinen - Maßnahme SRD15 (pdf)



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