Berufsbild Forstwache
Das in das Berufsbild Forstwache eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Befugnisse eines einfachen Amtsträgers der Sicherheits- und Gerichtspolizei aus.
Dieses Personal führt im Rahmen der institutionellen Aufgaben spezifische Aufträge durch, wobei für die eigene Initiative ein dem jeweiligen Rang entsprechender Ermessensspielraum besteht. Es verrichtet auch die mit der Erledigung der eigenen Aufgaben verbundenen zusätzlichen Tätigkeiten. Im Falle einer spezifischen beruflichen Qualifizierung kann dieses Personal auch in der Ausbildung eingesetzt werden.
Zugangsvoraussetzungen
- Italienische Staatsbürgerschaft;
- Alter zwischen 18 und 30 Jahren; jegliche Anhebung der Höchstaltersgrenze ist ausgeschlossen, mit Ausnahme für Bewerberinnen und Bewerber, welche sich für eine der Stellen bewerben, die den Freiwilligen der Streitkräfte vorrangig vorbehalten sind: in diesem Fall wird die Höchstaltersgrenze angehoben, und zwar für die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Wehrdienstes, jedoch nicht mehr als drei Jahre (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 66/2010, Art. 2049);
- Genuss der politischen Rechte;
- Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission festgestellt;
- Sich nicht weigern, Waffen zu tragen und zu benutzen;
- Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen;
- Zweisprachigkeitsnachweis (B1, ehem. Niveau C). Wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen;
- Besitz folgender Studien- oder Berufstitel:
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Lehrabschlusszeugnis eines holzverarbeitenden Berufes (z. B. Tischler/Tischlerin, Zimmermann/Zimmerfrau, Sägewerker/Sägewerkerin) oder eines Gärtners/einer Gärtnerin, mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich, oder
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis einer mindestens dreijährigen land-, forst- oder holzwirtschaftlichen Lehranstalt oder Fachschule, oder
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis der zweiten Klasse einer land-, forst- oder holzwirtschaftlichen Lehranstalt oder Fachschule und zusätzlich Jagdaufseherprüfung oder dreijährige einschlägige Berufserfahrung als Gärtner/Gärtnerin oder in einem holzverarbeitenden Beruf, oder
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis der dritten Klasse einer Oberschule, oder
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis der zweiten Klasse einer Oberschule und zusätzlich Jagdaufseherprüfung oder dreijährige einschlägige Berufserfahrung als Gärtner/Gärtnerin oder in einem holzverarbeitenden Beruf
oder, als Angehörige der Landesverwaltung bzw. einer Körperschaft des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags:
- ein effektives Dienstalter von 4 bzw. 8 Jahren,
- oder Berufsbild der V. Funktionsebene (lt. Bereichsvertrag über die Festlegung und Zuordnung der Berufsbilder des Landespersonals vom 08.03.2006).
Die Bewerber und Bewerberinnen werden im Rahmen der Vorauswahl und nach Abschluss des Ausbildungskurses folgenden Prüfungen unterzogen:
- a) Prüfungen der Vorauswahl
- Schriftliche Prüfung: Allgemeinbildung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften (der Schwierigkeitsgrad ist dem Bildungsniveau des ausgeschriebenen Berufsbildes angepasst).
- Mündliche Prüfung: zusätzlich zum Prüfungsprogramm der schriftlichen Prüfung wird auch die persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin ermittelt, und zwar anhand eines strukturierten Fragebogens, der von der Prüfungskommission ausgearbeitet wird.
- b) Prüfungen am Ende des Ausbildungskurses
- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung: Gegenstand beider Prüfungen sind die Inhalte des Ausbildungskurses. Die Inhalte betreffen die Fachbereiche nach Art. 2 der Anlage 2 des Bereichsvertrags vom 08.03.2006.
- Alle Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Mindestnote von sechs Zehnteln (6/10) erzielt wird.
- Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer die vorausgehende schriftliche Prüfung bestanden hat.
Ränge des Berufsbildes
Das in dieses Berufsbild eingestufte Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge:
- Forstwart und Forstwartin: Anfangsrang;
- Forstwache: nach vier Jahren effektiven Dienst als Forstwart;
- Forstaufseher und Forstaufseherin: nach vier Jahren effektiven Dienst als Forstwache;
- Forstoberaufseher und Forstoberaufseherin: nach sechs Jahren effektiven Dienst als Forstaufseher/Forstaufseherin.
Vertikale Mobilität
Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in das Berufsbild Förster/Försterin, Buchhalter/Buchhalterin, Schulsekretär/Schulsekretärin, sowie in alle Berufsbilder der 6. Funktionsebene, sofern nicht das Reifezeugnis berufsbildender Oberschulen oder nach der Oberschule weiterführende Spezialisierungen als Zugangsvoraussetzungen vorgesehen sind.