Herdenschutz
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 415 vom 16. Mai 2023 regelt die Beihilfen zur Verhütung von Wildschäden durch geschützte Tiere und zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachte Schäden.
Das ausgefüllte Formular und die dazugehörigen Anlagen müssen digital an folgende Adresse geschickt werden: E-Mail: wildtiermanagement@provinz.bz.it oder PEC: wildtier.fauna.selvatica@pec.prov.bz.it.
Das ausgefüllte Formular und die dazugehörigen Anlagen müssen digital an folgende Adresse geschickt werden: E-Mail: wildtiermanagement@provinz.bz.it oder PEC: wildtier.fauna.selvatica@pec.prov.bz.it.