Berufsbild Försterin und Förster
Das in das Berufsbild Förster/Försterin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen eines einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und eines höheren Amtsträgers der Gerichtspolizei aus.
Dieses Personal erhebt im Rahmen der institutionellen Aufgaben und in Zusammenarbeit mit den Ranghöheren die vorgesehenen Vorschriften und wickelt entsprechende Verfahren ab, wobei für die eigene Initiative ein dem jeweiligen Rang entsprechender Ermessensspielraum besteht.
Es übernimmt dabei auch die Koordinierung von rangniedrigeren Bediensteten oder die Leitung von kleinen operativen Einheiten und vertritt den Vorgesetzten/die Vorgesetzte bei Abwesenheit oder Verhinderung. Es verrichtet auch die mit der Erledigung der eigenen Aufgaben verbundenen zusätzlichen Tätigkeiten, wobei auch Geräte und komplexe Systeme verwendet werden. Dieses Personal ist entsprechend seiner beruflichen Erfahrung auch in der Ausbildung tätig.
Zugangsvoraussetzungen
- Italienische Staatsbürgerschaft;
- Alter zwischen 18 und 50 Jahren (unter Ausschluss jeglicher Anhebung der Altersgrenze);
- Genuss der politischen Rechte;
- Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission ausschließlich für Bewerber/Bewerberinnen festgestellt, welche nicht bereits dem Landesforstkorps angehören;
- Bereitschaft, Waffen zu tragen und zu benutzen;
- Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen;
- Reifezeugnis einer technischen Oberschule für Landwirtschaft oder für Bewerber und Bewerberinnen, welche bereits der Landesverwaltung angehören (interne Bewerber/Bewerberinnen): effektives Dienstalter von mindestens 4 Jahren als Forstwache oder für Bewerber/Bewerberinnen, welche der Landesverwaltung oder den Körperschaften des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags angehören: Zugehörigkeit zu einem Berufsbild der 6. Funktionsebene, sofern der Bewerber/die Bewerberin bei der Aufnahme die Zugangsvoraussetzungen besessen hat;
- Für die Besetzung der Dienststellen für Jagd- und Fischereiaufsicht ist der Besitz des Fischerscheines und des Jagdgewehrscheines erforderlich;
- Abschluss eines theoretisch-praktischen Ausbildungskurses von nicht weniger als drei Monaten über die Fachbereiche, welche die Aufgaben des Landesforstkorps betreffen;
- Besitz des mit dem Reifezeugnis verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (B2, ehem. Niveau B); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.
Prüfungen der Vorauswahl
Die Vorauswahl für die Zulassung zum Berufsausbildungskurs umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung sowie eine ärztliche Untersuchung.
Gegenstand der Prüfungen der Vorauswahl sind:
- Schriftliche Prüfung: Sie besteht in der Ausarbeitung mehrerer Themen oder Aufgaben zu folgendem Prüfungsstoff:
- Institutionelle Aufgaben des Landesforstdienstes gemäß Dekret Landeshauptmann 21/1996 sowie Art. 2 der Anlage 2 des Bereichsvertrags vom 8. März 2006 ,
- Waldbau und Ökologie,
- Botanik und Almwirtschaft,
- Holzmesskunde,
- Kartografie,
- Forstschutz,
- Forsttechnik,
- Jagd und Fischerei,
- Kenntnisse über folgende Landesgesetze (LG): LG 21/1996, LG 18/1991, LG 10/1990, LG 16/1970, LG 6/2010 und LG 9/1977,
- Kenntnisse über allgemeine Rechtslehre und Verwaltungsrecht,
- Grundkenntnisse über Selbstorganisation und Arbeitssicherheit,
- Aufgaben der Sicherheits- und der Gerichtspolizei,
- Kommunikation nach innen und außen (Grundregeln der Kommunikation, Auftreten als Uniformträger/Uniformträgerin),
- Einsatz informationstechnischer Hilfsmittel.
- Mündliche Prüfung: Es wird die fachliche Eignung laut Programm der schriftlichen Prüfung ermittelt.
Am Ende des Berufsausbildungskurses werden die Bewerber/Bewerberinnen einer Abschlussprüfung unterzogen, welche aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht. Es wird aus den Fächern geprüft, die Gegenstand des Ausbildungskurses sind.
Alle Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Mindestnote von sechs Zehnteln (6/10) erzielt wird.
Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer die vorausgehende schriftliche Prüfung bestanden hat.
Ränge im Berufsbild
Das Personal bekleidet im Rahmen dieses Berufsbildes folgende Ränge:
- Försterstellvertreter und Försterstellvertreterin: Anfangsrang;
- Förster und Försterin: nach sechs Jahren effektiven Dienst als Försterstellvertreter/Försterstellvertreterin;
- Oberförster und Oberförsterin: nach acht Jahren effektiven Dienst als Förster/Försterin.
Vertikale Mobilität
Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Forstinspektor/Forstinspektorin, Umwelt- und Hygieneinspektor/inspektorin, Arbeitsinspektor/Arbeitsinspektorin.
Nach acht Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder technischer Inspektor/technische Inspektorin, Organisationsinspektor/ Organisationsinspektorin.