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Mindestmaß und Schonzeiten

Dekorative Grafik

Das Hauptbestreben des Landesfischereigesetzes ist die Erhaltung der autochthonen Fischbestände in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Für die meisten Arten ist in Abhängigkeit von der Laichzeit eine Schonzeit festgelegt und ein Mindestmaß vorgeschrieben. Dies soll jedem Individuum die Möglichkeit geben, die Geschlechtsreife zu erlangen und sich fortzupflanzen. Einige ökologisch sehr wertvolle Arten sind ganzjährig geschützt.

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