[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Berufsbild Forsträtin und Forstrat

Das in das Berufsbild Forstrat und Forsträtin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen des einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und des höheren Amtsträgers und Amtsträgerin der Gerichtspolizei aus.

Der Forstrat/die Forsträtin steht an der Spitze des Landesforstkorps und übt Fachaufgaben, Polizeiaufgaben, Beratung sowie Führungsaufgaben mit Organisations- und Verwaltungstätigkeiten aus. Zu den Fachaufgaben gehören u.a. die Projektierung, Bauleitung und Abnahme der forstlichen Arbeiten in Regie, die Planung von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Waldes und die Leitung der Forsttagsatzungen und Holzauszeigen; die Polizeiaufgaben beinhalten die Überwachung der Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich; die Beratung ist mit den anderen Aufgaben eng verknüpft und umfasst mit der Öffentlichkeitsarbeit den gesamten Zuständigkeitsbereich.

Zugangsvoraussetzungen

  • Italienische Staatsbürgerschaft;
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Gebirge. Die entsprechende Eignung wird für alle Bewerber/Bewerberinnen durch eine eigene Ärztekommission festgestellt;
  • Sich nicht weigern, Waffen zu tragen, und zwar auch nicht unter Berufung auf Gewissensgründe;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen; 
  • Doktorat in den Bereichen Land- oder Forstwirtschaft sowie entsprechende Staatsprüfung;
  • Besitz des mit dem Doktorat verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (C1, ehem. Niveau A); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.

Ränge im Berufsbild

Das Personal bekleidet im Rahmen dieses Berufsbildes folgende Ränge:

  • Forstratstellvertreter/Forstratstellvertreterin: Anfangsrang;
  • Forstrat/Forsträtin: nach 6 Jahren effektivem Dienst als Forstratstellvertreter/Forstratstellvertreterin;
  • Oberforstrat/Oberforsträtin: nach 6 Jahren effektivem Dienst als Forstrat/Forsträtin;
  • Forstdirektor/Forstdirektorin: nach 6 Jahren effektivem Dienst als Oberforstrat/Oberforsträtin.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren