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Jagd in Südtirol

Dekorative Grafik

In Südtirol gilt ein soziales Revierjagdsystem, d.h. jeder Einwohner hat unabhängig vom Grundbesitz die Möglichkeit, in seiner Heimatgemeinde die Jagd auszuüben. Die Kontrolle über die Höhe der Einschreibegebühr in den einzelnen Revieren obliegt der Jagdbehörde, womit die Jagdausübung auch in finanzieller Hinsicht jedem ermöglicht wird.

Das soziale Revierjagdsystem kommt in den 145 Revieren kraft Gesetzes zur Anwendung, welche 82% der Landesfläche einnehmen. Hinzu kommen 51 Eigenjagdreviere, welche ca. 2% der Landesfläche ausmachen. In diesen ist das Recht zur Jagdausübung auf den Grundeigentümer beschränkt, welcher aber auch die Möglichkeit hat, die Jagd zu verpachten.
Jene Gebiete, in denen in Südtirol die Jagd verboten ist (Nationalpark Stilfser Joch) oder Beschränkungen unterliegt (Domänen - Wildschutzgebiete), nehmen rund 16% der Landesfläche ein.

Organisatorisch sind die Jagdreviere kraft Gesetzes in 8 Jagdbezirken zusammengeschlossen. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich; mit 30.000 ha stellt Sarntal das größte Revier dar und ist somit mehr als 100 mal so groß als jenes von Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergröße von 4.500 ha ermöglicht in den meisten Revieren eine sinnvolle Wildbewirtschaftung. Rund 6.150 Südtiroler Jäger sind Mitglied in einem Revier kraft Gesetzes; dem einzelnen Jäger steht somit im Durchschnitt eine Jagdfläche von 100 ha zur Verfügung.

Die Anzahl der Jagdreviere kraft Gesetzes sowie jene der Eigenjagdreviere pro Jagdbezirk kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

** Die Flächenangaben enthalten nicht die Flächen des Nationalparkes Stilfser Joch und der Domänen - Wildschutzgebiete.

Die rechtlichen Bestimmungen über die Jagdausübung in Südtirol sind im Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14, in geltender Fassung, enthalten.

Die Oberaufsicht über die Jagd obliegt dem Amt für Wildtiermanagement als zuständiger Landesbehörde. Der Aufgabenbereich des Amtes umfasst:

  • den Schutz der heimischen Wildtiere, 
  • die Überwachung der Jagdaufsicht, 
  • die Zusammenarbeit mit dem Landestierarzt bei der Bekämpfung von Wildkrankheiten,
  • die Kontrolle der Eigenjagdreviere, 
  • die Sekretariatsarbeit für die Wildbeobachtungsstelle, 
  • die Organisation der Jäger- und Jagdaufseherprüfungen, 
  • die Vorbeugung und Entschädigung von Wildschäden, 
  • die Ahndung von Gesetzesübertretungen und die Ausstellung von Dekreten für die Jagdaufsichtsorgane und von Jagdausweisen für die Ausübung der Jagd außerhalb der Provinz.

Die Verwaltung der Jagdreviere kraft Gesetzes ist dem Südtiroler Landesjagdverband übertragen und als Tätigkeit im öffentlichen Interesse anerkannt.
Der Südtiroler Jagdverband stellt die Jagderlaubnisscheine (Jahreskarten, Gastkarten, Wochen- und Tageskarten) aus und erstellt die Hegerichtlinien, die aber der so genannten Gesetzesmäßigkeits- und Sachkontrolle durch die Jagdbehörde unterliegen.

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