Wanderwege und -steige
Die Wanderwege und -steige sind wichtige Infrastrukturen, die von Gästen und von der ansässigen Bevölkerung für Erholungszwecke genutzt werden.
Im ländlichen Raum bilden diese Infrastrukturen auch das Rückgrat für die Erreichbarkeit und damit für die wirtschaftliche Entwicklung.
Aus den genannten Gründen liegt es im gemeinsamen Interesse:
- das Netz der Wanderwege und -steige zu erhalten und aufzuwerten;
- die Leistungen der Wegebetreiber anzuerkennen;
- die Bereitschaft der Grundeigentümer zur Nutzungsüberlassung anzuerkennen, ohne deren Rechte zu beschränken oder deren Grundstücke mit Dienstbarkeiten zu belasten;
- die Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Wegenetzes für die touristische Entwicklung hervorzuheben;
- Wanderwege und -steige oder Teilabschnitte davon für Radfahrer zu sperren, falls dies notwendig ist (Radfahrverbot auf Wanderwegen).
Im Dezember 2016 wurde mit diesen Zielsetzungen die erste Vereinbarung zwischen dem Landeshauptmann von Südtirol, dem Alpenverein Südtirol und dem Club Alpino Italiano – Alto Adige in Vertretung der jeweiligen Sektionen, dem Landesverband der Tourismusorganisationen in Vertretung der lokalen Tourismusvereine, dem Südtiroler Bauernbund als landesweit größtem Vertreter der Grundeigentümer sowie dem Südtiroler Gemeindenverband in Vertretung der Gemeinden und dem Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) abgeschlossen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen schließen aber ausdrücklich das mit dem Wandern allgemein verbundene Risiko im Berggebiet nicht aus.
Zugang zur Wanderkarte
Das gesamte Wanderwegenetz und die laufend durchgeführten Korrekturen und Anpassungen finden Sie im Geobrowser MapView im Themen-Katalog unter dem Suchbegriff "Wanderrouten".
Allgemeine Informationen
- Aktuelle Vereinbarung
- Mitteilung von Änderungen
- Mitteilung an das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat zur Erstellung des jährlichen Arbeitsprogrammes